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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

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Kuh auf Weide in Dithmarschen offenbar erschossen – Polizei sucht Zeugen

Auf einer Weide im Mühlenweg in Kleve im Kreis Dithmarschen ist eine Kuh offenbar durch einen Schuss getötet worden. Der Eigentümer entdeckte das tote Rind am Montagmorgen gegen 9 Uhr. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und wegen Sachbeschädigung.

Verletzung am Kopf deutet auf Schuss hin

Nach Angaben der Polizeidirektion Itzehoe wies das Tier eine Kopfverletzung auf, die nach bisherigen Erkenntnissen auf eine Schussabgabe hindeutet. Eine endgültige Feststellung zur Tat und zum genauen Ablauf liegt damit bislang nicht vor. Am Sonntagabend gegen 21 Uhr soll die Kuh noch unversehrt gewesen sein. Die Polizei sucht nach weiteren Hinweisen zum Geschehen. Der genaue Ablauf ist bislang offen.

Der mögliche Tatzeitraum reicht somit von Sonntagabend bis Montagmorgen. Hinweise auf einen Täter oder mehrere Beteiligte gibt es derzeit nicht. Auch ist bislang offen, aus welcher Entfernung und mit welcher Waffe auf das Tier geschossen worden sein könnte. Weitere Angaben zum möglichen Täter liegen bislang nicht vor.

Polizei bittet um Hinweise aus der Umgebung

Die Ermittler suchen insbesondere Personen, die im fraglichen Zeitraum am Mühlenweg verdächtige Menschen oder Fahrzeuge beobachtet haben. Ebenso wichtig können Wahrnehmungen von Schussgeräuschen sein. Gerade in ländlichen Gebieten können Anwohner, Spaziergänger oder Verkehrsteilnehmer Hinweise liefern, die den Zeitraum der Tat weiter eingrenzen. Solche Beobachtungen können für die laufenden Ermittlungen relevant sein.

Zeugen werden gebeten, sich beim Polizeibezirksrevier Heide unter der Telefonnummer 0481 940 zu melden. Die Polizei bittet darum, auch scheinbar unbedeutende Beobachtungen mitzuteilen, wenn sie in die Zeit zwischen Sonntag, 21 Uhr, und Montag, 9 Uhr, fallen. Die Ermittler prüfen die eingehenden Hinweise im Zusammenhang mit dem Fund des Tieres.

Ermittlungen nach dem Tierschutzgesetz

Die Einordnung als möglicher Verstoß gegen das Tierschutzgesetz steht derzeit unter dem Vorbehalt der laufenden Ermittlungen. Fest steht nach der bisherigen Polizeimeldung, dass das Nutztier zwischen der letzten bekannten unversehrten Sichtung und dem Auffinden des Kadavers starb und eine Verletzung aufwies, die auf einen Schuss hindeutet. Eine rechtskräftige Bewertung der Tat oder eine Identifizierung eines Verantwortlichen gibt es bislang nicht. Die Ermittlungen sind daher noch nicht abgeschlossen.

Neben dem möglichen Tierschutzverstoß prüft die Polizei den Vorgang als Sachbeschädigung. Das Rind gehörte dem Eigentümer; mit seinem Tod entstand zugleich ein wirtschaftlicher Schaden. Für den Tierhalter geht es damit nicht nur um die Aufklärung des Todes, sondern auch um die Frage, wie eine fremde Person auf die Weide gelangen und dort eine Schussabgabe ausführen konnte. Ob sich dieser Ablauf bestätigen lässt, ist bislang offen.

Der Fall reiht sich nicht automatisch in andere Schusswaffendelikte gegen Tiere ein. Jeder Hinweis muss sich konkret auf den Mühlenweg und den genannten Zeitraum beziehen. Entscheidend für die weiteren Ermittlungen dürfte deshalb sein, ob Anwohner einen Knall, Fahrzeuge oder Personen in der Nähe der Weide wahrgenommen haben. Eine Zuordnung zu anderen Fällen ist derzeit nicht belegt.

Quellen

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